Mitteilung vom 03.09.2023
Bundesförderung
Neues Unterstützungsprogramm für Elektromobilität: Beginn des „Solarenergie für Elektrofahrzeuge“ Programms an Wohngebäuden am 26. September 2023
Ab dem 26. September 2023 wird das frische Förderprogramm zur Eigenproduktion und Nutzung von Solarstrom für Elektroautos an Wohngebäuden gestartet. Inhaber und Inhaberinnen von selbstgenutzten Wohnhäusern können ab diesem Zeitpunkt bei der Bundesförderung (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht) einen Finanzzuschuss in Höhe von bis zu 10.200 Euro beantragen, um eine Ladestation in Kombination mit einer Photovoltaikanlage und einem Batteriespeicher zu installieren, sofern sie über ein eigenes Elektroauto verfügen oder dieses verbindlich bestellt haben.
Die Zuschussgewährung erfolgt auf Basis von variablen Pauschalbeträgen für die Photovoltaikanlage und den Batteriespeicher sowie festen Pauschalbeträgen für die Ladestation. Es besteht zudem die Möglichkeit eines Innovationsbonus für bidirektionales Laden. Die Integration dieser Systeme und ihre Steuerung durch ein Energiemanagementsystem, das den Eigenverbrauch optimiert, wie im Förderprogramm festgelegt, tragen zum Umweltschutz im Verkehrsbereich bei, erhöhen die Stabilität des Stromnetzes und reduzieren die Anfälligkeit für Schwankungen der Strompreise. Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) stellt für dieses neue Förderangebot Mittel in Höhe von bis zu 500 Millionen Euro zur Verfügung.
Katharina Herrmann, Vorstandsmitglied der Bundesförderung, äußert sich dazu: „Der Ausbau der Elektromobilität in Kombination mit der Erzeugung und Nutzung von grünem Strom ist von entscheidender Bedeutung für die Dekarbonisierung des Verkehrssektors. Mit unserem neuen Zuschussprogramm für Ladestationen, PV-Anlagen und Batteriespeicher unterstützen wir im Auftrag der Bundesregierung den Ausbau einer dezentralen, netzschonenden und umweltfreundlichen Ladeinfrastruktur. Wir möchten den Kunden den Zugang zu dieser Förderung so einfach wie möglich machen, über unser digitales Kundenportal.“

Einzelheiten zur Förderung:
- Der maximale Zuschuss beträgt 9.600 Euro; für die Förderung eines bidirektionalen Gesamtsystems 10.200 Euro.
- Die Zuschusshöhe setzt sich aus leistungsabhängigen Pauschalbeträgen für die Photovoltaikanlage (mindestens 5 kWp) und den Batteriespeicher (mindestens 5 kWh) sowie einem Pauschalbetrag für eine Ladestation (mindestens 11 kW) zusammen.
- Eine Förderung einzelner Komponenten ist ausgeschlossen. Die drei Komponenten müssen neu erworben werden.
- Bei Antragsstellung muss ein eigenes Elektrofahrzeug (ausschließlich batteriebetrieben; „BEV“) vorhanden sein oder verbindlich bestellt sein. Ein verbindlicher Nachweis muss spätestens bei Auszahlung der Förderung erbracht werden.
- Der eigenerzeugte und bei Bedarf zwischengespeicherte Solarstrom muss vorrangig für das Aufladen eines Elektrofahrzeugs genutzt werden.
- Eine nachträgliche Förderung bereits begonnener Maßnahmen ist nicht möglich.
Die Installation muss von Fachunternehmen durchgeführt und nach Inbetriebnahme beim Netzbetreiber gemeldet werden. - Die Verwendung von 100% erneuerbaren Energien (insbesondere aus eigenerzeugtem Solarstrom) ist eine Voraussetzung für die Förderung.
- Die Kombination mit anderen öffentlichen Fördermitteln wie Krediten, Zulagen und Zuschüssen ist nicht gestattet.
Die Förderrichtlinien für das „Solarenergie für Elektrofahrzeuge“ Programm können ab Montag, dem 04.09.2023, auf den offiziellen Seiten des Bundesanzeigers eingesehen werden.